Schutzbarriere «Kobra» – Patent der Ukraine Nr. 50492

Patent der Ukraine Nr. 50492 – Schutzbarriere «Kobra»

Patent der Ukraine: Nr. 50492
Autor: Tkatchenko Yuriy Wladimirowitch
Kapitel in der Internationalen Patentklassifikation: B21F 25/00 – Stacheldraht, Netze, Absperrungen, Drahtgeweben
Kapitel in der Internationalen Patentklassifikation: E04H 17/04 – Zäune, Einfriedungen, Viehhürden, die sich durch die Verwendung des Drahtes der Sonderbestimmung, z.B. des Stacheldrahtes, kennzeichnen.
Veröffentlicht am: 10.06.2010, Informationsblatt Nr. 11

  1. Die Schutzbarriere enthält mindestes ein Schutzelement, das in Form des einzelnen spiralartig gewendelten armierten Stachelbandes (der Stacheldraht Egpza) mit einer Vielzahl von unterstützenden Bunden ausgeführt, die in dem Abstand voneinander eingestellt sind. Die Barriere unterscheidet sich dadurch, dass der Stacheldraht Egoza des Schutzelementes an den äußeren Tragkörper aufgewickelt ist, der durch mehrere gespannte geradlinige Abschnitte der Stachelbände gebildet ist, die am Ende an den angespitzten Stiften (weiter – Strahlen) der Vielstrahlelemente befestigt sind, die mit der Möglichkeit des freien Drehens verhältnismäßig der Längsachse des Schutzelements gelagert sind, die Lager ihrerseits sind in den unterstützenden Bunden eingestellt. Die Vielstrahlelemente erhöhen u.a. die gesamte Robustheit des Schutzelementes bei seiner bedeutenden Länge. Die gleichen Vielstrahlelemente in der beliebigen Zahl sind dabei innerhalb des Tragkörpers eingestellt, die Enden ihrer Strahlen ragen hinter die Außenabmessungen des Stacheldrahtes hervor, der den Tragkörper spiralartig umhüllt, außerdem liegt mindestens noch ein innerer gleichachsiger Tragkörper ähnlicher Bauweise innerhalb des äußeren Tragkörpers mit dem daran analogisch aufgewickelten Stacheldraht Egoza.
  2. Die Schutzbarriere unterscheidet sich vom Punkt 1 dadurch, dass der äußere und der innere gleichachsigen Tragkörper mit der elektrischen Isolation voneinander für die Möglichkeit der Zufuhr der E-Spannung zu jedem Tragkörper im Einzelnen ausgerüstet sind.
  3. Die Schutzbarriere unterscheidet sich von den Punkten 1, 2 dadurch, dass das Schutzelement mit dem Zwangsantrieb des Drehens seiner Vielstrahlelemente ausgerüstet ist.
  4. Die Schutzbarriere unterscheidet sich von den Punkten 1-3 dadurch, dass die Strahlen der Vielstrahlelemente mit den zusätzlichen Angriffselementen in Form der daran in der chaotischen oder symmetrischen Ordnung befestigten angespitzten Abzweigungen verschiedener Länge, oder der scharfen Dorne ausgerüstet sind, oder mit dem Stachelband umwickelt sind.

Das Geschmacksmuster betrifft die Errichtung von Bewachungseinrichtungen und Systemen, die die Stachel-/Schneidelemente, z.B. den Stacheldraht Egoza, enthalten, und kann für die Herstellung der Schutzabsperrungen verwendet werden, die für die Vorbeugung des unbefugten Eindringens der Menschen und Tiere auf die Regimeobjekte gebraucht werden.
Bekannt ist die Barriere für den Schutz vor den Dieben, den Kühen und anderen großen Tieren, die einen waagerechten Querbalken aus dem Blechwinkel enthält, der zu den senkrechten Ständer/Stützen befestigt ist, wie auch die senkrechten Zaunstangen, die zu dem genannten Querbalken in dem bestimmten Abstand angeschweißt sind. Die Stützen und die Zaunstangen sind aus dem Walzerzeugnis mit den rechten zweiflächigen Winkeln hergestellt. Dabei sind die Stützen und die Zaunstangen am Ende oben so abgeschnitten, das sie an diesem Ende die Form des Stachels haben. [s. Patent Russlands Nr. 2296203 aus der Klasse Е04Н 17/14, veröffentlicht am 27.03.2007].

Der Hauptmangel dieses Zauns ist seine nicht genügenden Schutzeigenschaften vor den Dieben. Dieser Mangel lässt sich damit erklären. Da der Zaun eine flache Konstruktion hat, die Zaunstangen in dem bestimmten Abstand voneinander liegen, kann man ohne Mühe mit den Händen nach dem waagerechten Querbalken zwischen den Zaunstangen greifen und den Zaun leicht übersteigen, ohne sich durch die Dorne verletzt zu werden. Der bekannte Zaun ist also nur als die Absperrung für die großen Tiere effektiv, ist aber als die Schutzbarriere vor den Dieben nicht effektiv.

Dieser Mangel ist in der Sicherheitsbarriere „Dikobraz“ beseitigt, die aus einem Satz von sphärischen Schutzelementen besteht, jedes davon das armierte verdrehte Stachelband enthält, das an die Draht-Grundlage gewickelt ist, oder das Stachelband, das an die Teile der Seitenfläche der Draht-Grundlage gestaucht ist, die zum räumlichen Tragkörper gerollt ist. Der räumliche Tragkörper ist in Form einer Sphäre ausgeführt, die durch die Meridianwindungen des gewickelten oder gestauchten Stachelbandes und durch den robusten äquatorialen Ring gebildet ist, der innerhalb der Windungen des gewickelten oder gestauchten Stachelbandes eingestellt ist. Die Windungen des gewickelten oder gestauchten Stachelbandes sind in den Polen der Sphäre miteinander verbunden (befestigt), wie auch mit dem äquatorialen Ring. Die Schutzbarriere errichtet man folgenderweise. Das erste fertige sphärische Schutzelement befestigt man an den senkrechten oder geneigten Ständer/Halter am Ort der Pole der Sphäre und stellt man am Ort der Schutzgrenze ein. Weiter, neben dem ersten sphärischen Schutzelement stellt man das zweite, das dritte und so weiter die ähnlichen sphärischen Schutzelemente die ganze Länge der Sicherheitsbarriere entlang ein, die Schutzgrenze bildend. [s. Patent Russlands Nr. 2272113 aus der Klasse Е04Н 17/04, veröffentlicht am 20.03.2006].

Der Hauptmangel dieser Sicherheitsbarriere besteht darin, dass die sphärischen Schutzelemente miteinander die Länge der Schutzgrenze entlang nicht verbunden sind. Deswegen ist es ziemlich leicht ein beliebiges davon vom Ständer herunterzureißen oder zurückzuziehen, es hinunter neigend, z.B. mit dem gewöhnlichen Hakenstock für die Bildung des freien Durchganges durch die Schutzgrenze greifend, weil die anderen sphärischen Schutzelemente solches Herunterreißen und Beiseitebiegen eines davon nicht verhindern, denn die sphärischen Elemente sind miteinander nicht verbunden. Gerade dieser Umstand (keine Einheit oder keine Ganzheit der Konstruktion) senkt heftig die Wirksamkeit des Schutzes der Regimeobjekte mit der Verwendung der bekannten Sicherheitsbarriere.

Äußerst nah ihrem Wesen und dem erreichbaren Effekt nach, die als Prototyp genommen wird, ist die Sicherheitsbarriere, die mindestens ein Schutzelement enthält, das in Form des spiralartig gewendelten einzelnen Stachelbandes mit einer Vielzahl von es unterstützenden Bunden ausgeführt ist, die in dem Abstand voneinander eingestellt sind. Es können mehrere Schutzelemente in Form der Spiralen aus dem einzelnen Stachelband sein, die nebeneinander eine über der anderen in der senkrechten Fläche liegen, die senkrechte Einheit der Barriere bildend, die Spiralen aus dem einzelnen Stachelband können verschiedene Durchmesser haben.
Die Windungen der Spirale aus dem einzelnen Stachelband sind an die Einheiten des unterstützenden Bundes an zwei Orten befestigt, was eine waagerecht und senkrecht beständige Barriere herstellen lässt. [s. internationaler Antrag Nr. WO 2007/078307 aus der Klasse В21F 25/00, veröffentlicht am 12.07.2006].

Der Hauptmangel der bekannten Schutzbarriere ist ihre niedrigen Schutzeigenschaften. Sie ist ziemlich leicht zu übersteigen, weil ihr Schutzelement bewegungslos verhältnismäßig der Bunde der Unterstützung ausgeführt ist. Gerade dieser Umstand – die Bewegungslosigkeit des Schutzelementes lässt es mit dem beliebigen Streifenstoff, z.B. mit der Plane, decken und gerade auf solche Weise die Wirkung der Stachel-/Schneidzacken der Angriffselemente der Schutzbarriere vollständig beseitigen. Noch mehr, die Angriffselemente leisten dem Verbrecher in diesem Fall im Gegenteil sogar bestimmte Hilfe, während sie den Streifenstoff mit den Zacken des Stachelbandes vom Gleiten sichern, was ihm die Schutzbarriere störfrei überwinden lässt, das Schutzelement einfach übersteigend, und auf solche Weise auf das bewachte Objekt durchdringen.

Der zweite bedeutende Mangel der bekannten Schutzbarriere ist die Unvollkommenheit der Konstruktion ihres Schutzelementes, was auch ihre Schutzeigenschaften senkt. Dieser Mangel liegt darin, dass das Schutzelement in Form des einzelnen spiralartig gewendelten Stachelbandes ausgeführt ist. Für die Bildung des freien Durchganges durch die Barriere ist es genug, einmal im beliebigen Abschnitt das Stachelband durchzubeißen oder durchzuschneiden, weil es einzeln ist. Die Spirale wird wie eine Spannfeder reagieren und öffnet automatisch den freien Durchgang. Falls die Barriere nur ein Stachelband enthält, so ist sie besonders verletzbar. Zugrunde dem Geschmacksmuster ist die Aufgabe der Erhöhung der Technik-/Betriebseigenschaften und Möglichkeiten der Schutzbarriere gelegt, wie auch der Zuverlässigkeit des Schutzes der Regimeobjekte durch die Unmöglichkeit des Überlegens darauf beliebiger Bedeckungen für die Neutralisierung der Schadenwirkung der Stachel-/Schneidzacken des Stachelbandes. Wie auch durch die schwierige Verletzung der Ganzheit des Schutzelementes durch die Ausführung des letzteren beweglich bezüglich der es unterstützenden Bunde und durch die Ausführung des Schutzelementes zweifach.

Die Lösung der gestellten Aufgabe wird dadurch erreicht, dass die Schutzabsperrung, nach dem Vorschlag, mindestens ein Schutzelement enthält, das in Form des einzelnen spiralartig gewendelten Stachelbandes mit einer Vielzahl von es unterstützenden Bunden ausgeführt ist, die in dem Abstand voneinander eingestellt sind. Das Stachelband des Schutzelements ist an den äußern Tragkörper aufgewickelt, der durch mehrere gespannte geradlinige Abschnitte der Stachelbände gebildet ist, deren Enden an den angespitzten Stiften (weiter – Strahlen) der Vielstrahlelemente befestigt sind, die mit der Möglichkeit des freien Drehens verhältnismäßig der Längsachse des Schutzelements mit Hilfe von Lagern eingestellt sind, die in den unterstützenden Bunden liegen. Um die gesamte Robustheit dem Schutzelement bei seiner bedeutenden Länge zu geben, sind die gleichartigen Vielstrahlelemente in der beliebigen nötigen Zahl innerhalb des Tragkörpers eingestellt, deren Strahlen am Ende hinter die Außenabmessungen des Stachelbandes hervorragen, das den Tragkörper spiralartig umhüllt, außerdem liegt mindestens noch ein innerer Tragkörper gleichartiger Konstruktion mit dem daran analogisch aufgewickelten Stachelband innerhalb des äußeren Tragkörpers.

Für die Erhöhung der Aggressivität oder Abschreckungswirkung kann das Schutzelement den Zwangsantrieb des Drehens seiner Vielstrahlelemente haben.

Für die Verstärkung der Schadenwirkung können die Strahlen der Vielstrahlelemente mit den zusätzlichen Angriffselementen in Form der daran in der chaotischen oder symmetrischen Ordnung befestigten angespitzten Abzweigungen verschiedener Länge, oder der scharfen Dorne ausgerüstet sein oder mit dem Stachelband umwickelt sein.

Für die Verstärkung der Schadenwirkung können der äußere und der innere gleichachsigen Tragkörper die elektrische Isolation voneinander für die Möglichkeit der Zufuhr der E-Spannung zum inneren Tragkörper haben. Dadurch, dass das Schutzelement beweglich ausgeführt ist, u.a. drehbar in der waagerechten Fläche, ist es unmöglich darauf beliebige Bedeckung zu fixieren oder nach dem Stachelband oder den Stahlstrahlen mit den Händen zu greifen und sich heraufzuziehen. In beiden Fällen, infolge der durch das Handangreifen entstandenen exzentrischen Belastung bezüglich der Drehachse, werden sich die Vielstrahlelemente in den Lagern unbedingt umdrehen und verhindern dem Verbrecher das Schutzelement zu überklettern.

Dank der Möglichkeit der Zufuhr der E-Spannung zum inneren Tragkörper verstärken sich die Schutzeigenschaften des Schutzelementes. Wenn der Verbrecher beharrlich die Sicherheitsbarriere zu übersteigen versucht und den äußeren Tragkörper zerstört, wird er dem zusätzlichen Stromschlag seitens des inneren Tragkörpers bei dem Versuch seiner Überwindung ausgesetzt sein.

Auf solche Weise gewährleistet die vorgeschlagene Schutzbarriere die Erreichung des technischen Ergebnisses, das in der gestellten Aufgabe angeführt wurde. Das Wesen der vorgeschlagenen technischen Lösung wird sich weiter mit dem Anschauungsmaterial erklärt, das Folgendes darstellt:

  • Fig. 1 – die Planansicht auf das vorgeschlagene Schutzelement mit einem zusätzlichen inneren Tragkörper.

Die Varianten der Ausrüstung der Strahlen der Vielstrahlelemente mit den zusätzlichen Angriffselementen:

  • Fig. 2 – der Strahl mit den scharfen Dornen;
  • Fig. 3 – der mit dem Stachelband umwickelte Strahl;
  • Fig. 4 – der Strahl mit den angespitzten Abzweigungen.

Jede Einheit der vorgeschlagenen Schutzbarriere enthält das Schutzelement 1, das vorwiegend waagerecht liegt und auf den es unterstützenden Bunden 2 eingestellt ist.
Die unterstützenden Bunde 2 sind in Form der vorwiegend senkrechten Ständer/Halter 3 mit den Querlagern 4 am oberen Ende ausgeführt.

Das Schutzelement 1 ist in Form des spiralartig gewendelten Stachelbandes 5 ausgeführt, das an den äußeren Tragkörper aufgewickelt ist, der durch mehrere angespannte geradlinige Abschnitte der Stachelbände 6 gebildet ist, deren Enden an den Strahlen 7 der Vielstrahlelemente 8 befestigt sind. Die Vielstrahlelemente 8 sind mit der Möglichkeit des freien Drehens bezüglich der zentralen Längsachse des Schutzelementes 1 an den Lagern 4 eingestellt/befestigt.

Um die gesamte Robustheit dem Schutzelement 1 bei seiner bedeutenden Länge zu geben, können die gleichartigen Vielstrahlelemente 8 in der beliebigen Zahl innerhalb des Tragkörpers eingestellt sein, deren Strahlen 7 am Ende hinter die Außenabmessungen des Stachelbandes 5 hervorragen, das den Tragkörper spiralartig umhüllt.

Innerhalb des äußeren Tragkörpers liegt mindestes noch ein innerer Tragkörper 9 ähnlicher Konstruktion mit dem daran analogisch aufgewickelten Stachelband 5. Für die Verstärkung der Schadenwirkung können der äußere und der innere gleichachsigen Tragkörper voneinander auf beliebige bekannte Weise isoliert sein, z.B. mit Hilfe der Isolationsbuchsen (wegen der Offenkundigkeit nicht gezeigt), die auf die Strahlen 7 für die Möglichkeit der Zufuhr der E-Spannung zum inneren Tragkörper 9 aufgesetzt sind, was die Schutzeigenschaften der vorgeschlagenen Barriere verbreitert. Für die Erhöhung der Aggressivität oder der Abschreckungswirkung können die Vielstrahlelemente 8 mit dem Zwangsantrieb ihres Drehens jeder beliebigen bekannten Konstruktion ausgerüstet sein (wegen der Offenkundigkeit nicht gezeigt). Das Zwangsdrehen der Vielstrahlelemente 8 verursacht das Drehen des Tragkörpers mit dem Stachelband 5, was die Aggressivität der Schutzabsperrung wesentlich erhöht und verwendet man damals, wenn der Versuch auf das Regimeobjekt durchzudringen offenbar wird.

Für die Verstärkung der Schadenwirkung können die Strahlen 7 der Vielstrahlelemente 8 mit den zusätzlichen Angriffselementen in Form der daran in der chaotischen oder symmetrischen Ordnung befestigten scharfen Dorne 10, oder der angespitzten Abzweigungen 12 verschiedener Länge ausgerüstet sein oder mit dem Stachelband 11 umwickelt sein. Die vorgeschlagene Schutzbarriere funktioniert folgender Weise. Bei dem Versuch des Verbrechers mit den Händen nach dem Stachelband 5 oder nach den Strahlen 7 zu greifen und sich heraufzuziehen, wird sich das Schutzelement 1 zusammen mit den Vielstrahlelementen 8 die Längsachse herum unbedingt durchdrehen, und der Abschnitt, danach man mit den Händen gegriffen hat, geht nach unten, was das Überklettern des Schutzelementes 1 verhindert. Bei dem Versuch mit den Händen nach den anderen Abschnitten des Stachelbandes 5 oder nach den anderen Strahlen 7 zu greifen, wiederholt sich alles dank dem folgenden Drehen des Schutzelementes 1 mit den Vierstrahlelementen 8 in den Lagern 4. Dasselbe geschieht bei dem Versuch das Schutzelement 1 mit dem beliebigen Streifenstoff zu decken: bei dem Versuch auf diesen Stoff zu klettern, wird sich das Schutzelement wegen der Exzentrizität durchdrehen, ohne dem Verbrecher die Möglichkeit zu geben das Schutzelement 1 hinaufzuklettern. Deswegen ist es unmöglich, die vorgeschlagene Schutzbarriere zu überklettern.

Außerdem die vorhandenen an den Strahlen 7 zusätzlichen Angriffselemente in Form der scharfen Dorne 10, des Stachelbandes 11 oder der angespitzten Abzweigungen 12 machen überhaupt ihre Umarmung nicht möglich, was noch in erhöhtem Maß die Barriere-/Schutzeigenschaften der vorgeschlagenen Schutzbarriere erhöht.

Die Ausführung der Tragkörper in Form von mehreren angespannten geradlinigen Abschnitten der Stachelbände 6, die die Stachelbände 5 spiralartig umwickeln, verhindert das Zusammenziehen der letzteren bei ihrem Durchschneiden: die Windungen der Spirale haken unbedingt an die Elemente der geradlinigen Abschnitte der Stachelbände 6 an. Wenn aber der Verbrecher beharrlich die Sicherheitsbarriere zu übersteigen versucht und den äußeren Tragkörper zerstört, wird er zusätzlich dem Stromschlag seitens des inneren Tragkörpers 9 bei dem Versuch seiner Überwindung ausgesetzt sein.

Es ist klar, dass das Schutzelement als Schutzbarriere und ohne es unterstützende Bunde 2 verwendet werden kann, einfach auf den Boden oder auf den Weg gelegt, das heißt als eigenständiges Erzeugnis, das die Schutzfunktion erfüllt.

Der wesentliche Unterschied der anmeldenden technischen Lösung von den früher bekannten besteht darin, dass das Schutzelement beweglich ausgeführt ist, u.a. drehbar, mit dem zusätzlichen inneren Tragkörper, dazu die E- Spannung zugeführt werden kann, und die Strahlen der Vielstrahlelemente sind mit den zusätzlichen Angriffselementen in Form der scharfen Dorne, der angespitzten Abzweigungen oder des Stachelbandes ausgerüstet. Die genannten Unterschiede, insgesamt, schließen jede Möglichkeit des Übersteigens des Schutzelementes durch das Drehen des Schutzelementes falls des irgendwelchen Lastangriffes oder durch den Stromschlag der beharrlichen Übertreter. Und gerade dieser Umstand lässt die vorgeschlagene Schutzbarriere als praktisch unüberwindlich halten. Keine der bekannten Schutzbarrieren kann über die genannten Eigenschaften verfügen, weil ihre Schutzelemente entweder bewegungslos sind, oder keine ganzheitliche Konstruktion die Länge entlang haben, oder keine zusätzlichen gleichachsigen Elemente haben, oder sie haben, aber dazu im einzelnen die E- Spannung wegen des Fehlens der entsprechenden Isolierung nicht zugeführt werden kann.

Die angebotene technische Lösung wurde praktisch geprüft. Die Schutzbarriere „Kobra“ enthält keine Elemente oder Bunde, die in der modernen Etappe der Entwicklung der Wissenschaft und der Technik nicht wiederhergestellt werden könnten, u.a. bei der Produktion der Sicherheitsbarrieren und Schutzabsperrungen, ihre Konstruktion ist also für die industrielle Verwendung geeignet und hat technische und andere Vorteile verglichen mit den bekannten ähnlichen technischen Lösungen dank dem vorgeschlagenen Befestigungsprinzip des Schutzelementes zu den es unterstützenden Bunden und dank der Ausrüstung mit dem zusätzlichen gleichachsig eingestellten Schutzelement, was die Möglichkeit der Erreichung vom anmeldenden Objekt des technischen Resultats bestätigt. In den bekannten Informationsquellen wurden keine ähnlichen Schutzbarrieren mit den im Vorschlag angegebenen wesentlichen Merkmalen entdeckt, deswegen wird sie für solche gehalten, die den Rechtsschutz erhalten kann.

Zu den grundsätzlichen technischen Vorteilen der angebotenen technischen Lösung kann man verglichen mit dem Prototyp Folgendes zuordnen:

  • die Erhöhung der Schutzeigenschaften dadurch, dass das Schutzelement bezüglich der es unterstützenden Elemente drehbar ausgeführt ist;
  • die Erhöhung der gesamten Robustheit des Schutzelementes bei seiner bedeutenden Länge durch die vorhandenen dazwischenliegenden Vielstrahlelemente;
  • die Verstärkung der Schadenwirkung durch die Ausrüstung der Strahlen der Vielstrahlelemente mit den zusätzlichen Angriffselementen;
  • die Erhöhung der Schutzeigenschaften durch die Ausrüstung mit dem zusätzlichen Schutzelement;
  • die Kompaktheit der Konstruktion durch die gleichachsige Lage des zusätzlichen Schutzelementes innerhalb des Hauptelementes;
  • die Möglichkeit der abgesonderten Zufuhr der E-Spannung zum inneren Schutzelement durch die Ausrüstung der Strahlen mit den Isolierkörpern;
  • die Erhöhung der Abschreckungswirkung durch das Zwangsdrehen des Schutzelementes;
  • die Erhöhung der Wirksamkeit und der Zuverlässigkeit des Schutzes der Regimeobjekte durch die Unmöglichkeit des Übersteigens der Schutzabsperrung.

Den sozialen Effekt von der Einführung der vorgeschlagenen technischen Lösung, verglichen mit der Verwendung des Prototyps, bekommt man durch die Unmöglichkeit der Durchdringung auf die Regimeobjekte.

Den wirtschaftlichen Effekt von der Einführung der vorgeschlagenen technischen Lösung, verglichen mit der Verwendung des Prototyps, bekommt man durch die Einfachheit der Herstellung der Absperrung und die Verwendung dazu der verbreiteten Bunde und Werkstoffe.

Nach der Beschreibung der vorgeschlagenen Schutzabsperrung soll es den Spezialisten in diesem Wissensbereich offensichtlich sein, dass alles Oberbeschriebene nur illustrativ, sondern nicht einschränkend ist, selbst wenn es als Muster vorgestellt wird. Die zahlreichen möglichen Modifizierungen des Schutzelementes, u.a. die Zahl, die Größe der Stachelbände, die verwendbaren Antriebe und die Lager, die Varianten der Anordnung der Stachelbände an den Tragkörpern, die Zahl, die Länge und die Dicke der Strahlen in den Vielstrahlelementen, die Konstruktion des inneren gleichachsigen Schutzelementes können in verschiedener Korrelation verändert werden und liegen selbstverständlich innerhalb des Umfanges einer der gewöhnlichen und der natürlichen Herangehensweisen zum Konstruieren in diesem Kenntnisbereich und daher werden sie als solche betrachtet, die innerhalb des Umfanges dieser technischen Lösung liegen.

Die Zusammenfassung der angebotenen technischen Lösung: das Schutzelement ist drehbar ausgeführt. Darin liegt das zusätzliche Schutzelement gleicher Bauweise, dazu man die E-Spannung zuführen kann, und die Strahlen der Vielstrahlelemente sind mit den zusätzlichen Angriffselementen ausgerüstet, und gerade diese Umstände, insgesamt, lassen der angebotenen Schutzbarriere die aufgezählten und die anderen Vorteile haben. Die Veränderungen und die Verwendung nur der einzelnen Konstruktionselemente der Schutzbarriere beschränken natürlich das Spektrum der Vorteile, und sie können nicht als die neuen technischen Lösungen in diesem Wissensbereich gelten, weil keine schöpferische Herangehensweise von den Konstrukteuren und den Ingenieuren mehr fordern, deswegen können sie nicht als Resultate ihrer schöpferischen Tätigkeit oder als die neuen Objekte des geistigen Eigentums gelten, die die Schutzdokumente vorsehen.

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